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Preisliste Hundehaus

 

Preisliste Hundepension und Tagbetreuung
(gültig ab 01.01.2023)
Preisliste Hundeverhaltensberatung
(gültig ab 01.01.2023)

Pensionsbetreuung für 1 Hund pro Tag 22€

(incl Übernachtung)

Erstgespräch Verhaltensberatung (90min)    50€

Einzeltraining eine Stunde (60min)      35€  

(Anfahrtskosten nach Absprache)

Tagbetreuung für 1 Hund pro Tag 17€  

Futterkosten (wenn kein eigenes Futter

mitgebracht wird)

Hunde bis 15 kg 2€

Hunde ab 15 kg 3€

bei Allergien, Diätfutter, Medikamente

Abrechnung nach Verbrauch

 

Gruppentraining offene Gruppe ca. 90min 15€

5 er Karte Gruppentraining 70 €

Gruppentraining nach Absprache

und vorheriger Einschätzung durch das Team

von Hundehaus Oberwürzbach

 

Workshops werden im Newsletter angekündigt

   
                                                                                          

Bring- und Abholzeiten:

Montag - Freitag 7.00 - 9.00 Uhr und 16.30 - 18.00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertags nur nach vorheriger Terminabsprache!

Eine Stundenweise oder Halbtagesbetreuung bieten wir nicht an! Es ist uns sehr wichtig, dass die Hunde ausreichend Zeit für die Auslastung aber auch für die Ruhe zwischendurch haben.

Die Unterbringung der Pensionsgäste erfolgt im Haus.

Tagbetreuungen werden nach Alter und individueller Fitness ausgelastet.

Der Preis beinhaltet Unterkunft, Spaziergänge, ggfs. Medikamentengabe sowie alters- und artgerechte Auslastung.

Futter ist nicht im Preis enthalten, und wird vom Hundehalter, der Hundehalterin für die Dauer des Aufenthaltes mitgebracht.

Decken oder Körbchen dürfen gerne mitgebracht werden, können aber auch von uns zur Verfügung gestellt werden. Spielzeug bitte unbedingt zuhause lassen!

Impfungen: Wir nehmen ausschließlich Hunde auf, die einen gültigen Heimtierausweis mit den eingetragenen,nach aktuell gültigem Impfschema erfolgten Impfungen, besitzen.

Das bedeutet: SHPPi und Tollwut alle 3 Jahre; Leptospirose (L4) und Pi (Parainfluenza) jährlich. Zudem muss der Hund regelmäßig entwurmt werden oder, bei Unverträglichkeiten, auf Wurmbefall getestet. Wir kontrollieren die Gültigkeit im Rahmen des Vorbesuches!

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen der Hundepension Hundehaus Oberwürzbach, Inh. Ute Evels, Am Kesselwald 1, 66386 St.Ingbert-Oberwürzbach und dem Hundehalter, der Hundehalterin; sie gelten ausschließlich.

Die Hundepension verpflichtet sich, das im Vertrag genannte Tier im vereinbarten Zeitraum gemäß den vertraglichen Regelungen in der Pension unterzubringen und zu versorgen.

Der Hundehalter, die Hundehalterin verpflichtet sich, den am Tag der Übergabe des Tieres an die Hundepension gültigen Preis gemäß Preisliste für die Dauer des Aufenthaltes an die Hundepension zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt nach Kalendertagen; jeder angefangene Tag wird dabei als voller Tag abgerechnet. Die Zahlung hat in Bar zu erfolgen.

Die Hundepension ist berechtigt, die anfallenden Pensionskosten im Voraus zu verlangen. Ansonsten ist sind die angefallenen Pensionskosten spätestens mit Abholung und bar zu bezahlen.

Soweit der Hundehalter, die Hundehalterin den vereinbarten Abholtermin nicht einhalten kann ist er/sie verpflichtet, die Hundepension hiervon spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Abholung in Kenntnis zu setzen und einen neuen Abholtermin verbindlich zu vereinbaren.

Die Hundepension kann, soweit der Hundehalter, die Hundehalterin den fälligen Pensionsbetrag bei Abholung nicht oder nicht vollständig zahlt, ein Zurückbehaltungsrecht am Tier geltend machen, bis die offen stehende Forderung ausgeglichen ist. Soweit das Tier in der Einrichtung verbleibt, sind die zusätzlichen Unterbringungstage nach der jeweils gültigen Preisliste durch den Hundehalter, die Hundehalterin separat zu bezahlen. Sollte das Tier 14 Tage nach Ende des Pensionsvertrages nicht abgeholt oder ein neuer Pensionsvertrag geschlossen sein, ist die Hundepension berechtigt, das Tier an ein Tierheim zu übergeben oder in sonstiger Weise in die Obhut Dritter zu übergeben. Die anfallenden Kosten trägt der Hundehalter, die Hundehalterin.

Der Hundehalter, die Hundehalterin versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe an die Hundepension alle vorgeschriebenen Impfungen erhalten hat und übergibt den vollständigen und aktuellen Impfpass des Hundes. Die Hundepension behält sich ausdrücklich das Recht vor, Tiere nicht in die Einrichtung aufzunehmen, wenn der Impfpass nicht oder nicht vollständig vorgelegt wird.

Der Hundehalter, die Hundehalterin versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe gesund sowie frei von Parasiten jeglicher Art ist. Eine Behandlung gegen Parasiten ist durch den Hundehalter, die Hundehalterin vor dem Aufenthalt in der Einrichtung durchzuführen. Sollte bei einem Tier während des Aufenthaltes Parasitenbefall festgestellt werden, ist die Hundepension zur Durchführung einer entsprechenden Behandlung berechtigt. Die Kosten der Behandlung und notwendige Folgekosten (Reinigung, Desinfektion, Mitbehandlung anderer Tiere) trägt der Hundehalter, die Hundehalterin.

Erkrankungen des Tieres, insbesondere chronische Erkrankungen und Futterunverträglichkeiten müssen in jedem Fall vor Aufnahme des Hundes durch den Hundehalter, die Hundehalterin bei der Hundepension angezeigt werden. Sollte ein Tier während des Aufenthaltes erkranken, wird die Hundepension einen Tierarzt oder die Tierklinik hinzuziehen. Die anfallenden Kosten trägt der Hundehalter, die Hundehalterin. Die Behandlung erfolgt durch die Haustierärztin der Hundepension.

Die Aufnahme des Tieres erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters, der Hundehalterin. Diese/r haftet gemäß § 833 BGB für alle Sach- und Personenschäden (insbesondere auch Schäden an anderen Tieren), die sein Tier in der Pension verursacht. Die Haftung der Hundepension für Schäden aller Art wird, soweit gesetzlich zulässig und soweit auf den typischen Gefahren beruhend, die vom Tier selbst ausgehen (§ 834 S. 2 BGB), ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch 500,00 € pro Haftungsfall, beschränkt.

Listenhunde (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier, andere "Kampfhundrassen" und deren Kreuzungen) können wir leider aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht aufnehmen.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht.

Für mitgebrachte Sachen übernehmen wir keine Haftung.

Läufige Hündinnen können  nicht aufgenommen werden.  Die Hundepension übernimmt keinerlei Haftung für den Fall der Deckung von läufigen Hündinnen durch andere Pensionshunde.

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Hundehalter, die Hundehalterin, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen und erhalten zu haben.

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Oberwürzbach, Oktober 2015